Öffentliches Recht II - Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Typ: Vorlesung (V)
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Lehrstuhl:
KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht - IIWR Marsch
KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - Semester: SS 2021
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Zeit:
12.04.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
19.04.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
26.04.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
03.05.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
10.05.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
17.05.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
31.05.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
07.06.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
14.06.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
21.06.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
28.06.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
05.07.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
12.07.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
19.07.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
- Dozent: Dr. Johannes Eichenhofer
- SWS: 2
- LVNr.: 24520
- Hinweis: Online
Inhalt | In einem ersten Schritt werden die wirtschaftsverfassungsrechtlichen Grundlagen (wie die Finanzverfassung und die Eigentums- und Berufsfreiheit) dargestellt. In diesem Rahmen wird auch das Zusammenspiel zwischen dem Grundgesetz und den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts näher erläutert. Sodann werden die verwaltungsrechtlichen Steuerungsinstrumente analysiert. Als besondere Materien werden u.a. die Gewerbeordnung, das sonstige Gewerberecht (Handwerksordnung; Gaststättenrecht), die Grundzüge des Telekommunikationsgesetzes, die Förderregulierung und das Vergaberecht behandelt. Ein letzter Teil widmet sich der institutionellen Ausgestaltung der hoheitlichen Wirtschaftsregulierung. Lernziele: Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist für die Steuerung der deutschen Wirtschaft von erheblicher Bedeutung. Wer die Funktionsweise hoheitlicher Eingriffe in die Marktmechanismen in einer durchnormierten Rechtsordnung verstehen will, braucht entsprechende Kenntnisse. Diese sollen in der Vorlesung vermittelt werden. Dabei soll vertieft das materielle Recht behandelt werden. Besondere formale Voraussetzungen, insb. Zuständigkeiten von Behörden, Aufsichtsmaßnahmen und die Rechtsschutzmöglichkeiten werden nur im Überblick behandelt (ergänzend zu der Veranstaltung Öffentliches Recht I). Die Vorlesung verfolgt primär das Ziel, den Umgang mit den einschlägigen spezialgesetzlichen Rechtsnormen einzuüben. Sie baut auf der Vorlesung Öffentliches Recht I auf. Empfehlungen: Parallel zu den Veranstaltungen werden begleitende Tutorien angeboten, die insbesondere der Vertiefung der juristischen Arbeitsweise dienen. Ihr Besuch wird nachdrücklich empfohlen. Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt ca. 90 Stunden (3.0 Credits). Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO. |
Vortragssprache | Deutsch |
Literaturhinweise | Wird in der Vorlesung bekannt gegeben. Weiterführende Literatur Wird in der Vorlesung bekannt gegeben. |