Seminar "IT-Sicherheitsrecht"

  • Typ: Seminar (S)
  • Lehrstuhl: KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht - IIWR Marsch
    KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik
  • Semester: WS 24/25
  • Dozent: Martin Schallbruch
  • SWS: 2
  • LVNr.: 24389
Inhalt

 

Seminar "IT-Sicherheitsrecht"

 

Anmeldevorgang

 

 

IT-Sicherheitsrecht

Seminar im Wintersemester 2024/2025 (2 SWS)

Ministerialdirektor a.D. Martin Schallbruch,
CEO, govdigital eG

 

 

 Die Sicherheit der Informationstechnik ist eine Schlüsselfrage der Digitalisierung. Unsere gewachsene Abhängigkeit vom Funktionieren von IT-Systemen und Internet, die zunehmende Komplexität der IT-Systeme, die Verteilung der Verantwortung auf unterschiedliche Beteiligte und die steigende Zahl von Cyberangriffen durch verschiedenste Akteure erschweren die IT-Sicherheit.

 

Rechtsfragen der IT- und Cybersicherheit berühren unterschiedliche Rechtsgebiete. Hierbei spielen klassische Fragen des Strafrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts ebenso eine Rolle wie besondere Verwaltungsrechte, etwa für kritische Infrastrukturen, oder spezielle Rechtsvorschriften der öffentlichen Verwaltung für die Gestaltung der Informationstechnik. Daneben sind zivilrechtliche Fragen der Verantwortungsverteilung und der Haftung von Belang. Eine zunehmende Bedeutung haben Fragen der behördlichen Zuständigkeit für IT-Sicherheit. Neben speziellen Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die EU-Agentur ENISA haben auch Polizei, Nachrichtendienste, sektorale Aufsichtsbehörden und Bundeswehr Aufgaben und Befugnisse mit Bezug zur IT-Sicherheit.

 

Der rasanten technischen Entwicklung folgend hat das IT-Sicherheitsrecht in den letzten Jahren eine stetige Weiterentwicklung erfahren. Nach dem Inkrafttreten des ersten deutsche „IT-Sicherheitsgesetz“ (2015) mit Regelungen vor allem für kritische Infrastrukturen, der EU-Richtlinien zur Netz- und Informationssicherheit (2016) und dem EU Cybersecurity Act (2019) ist im Januar 2023 die sogenannte NIS2-Richtlinie der EU in Kraft getreten, die derzeit in deutsches Recht umgesetzt wird. Daneben enthält auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Regelungen zur IT-Sicherheit.

 

Das Seminar im WS 2024/25 soll ausgehend von der aktuellen Cybersicherheitslage und den Schutzzielen des IT-Sicherheitsrechts einen Überblick über die unterschiedlichen Materien des IT-Sicherheitsrechts geben, übergreifende Bezüge aus den verschiedenen Rechtsgebieten herstellen und die Weiterentwicklung dieses Rechtsgebiets, auch vor dem Hintergrund des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Rechts auf den Schutz der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, diskutieren.

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Das Seminar findet als Blockseminar am

Mittwoch, den 23.10.2024, 16:15 - 17:45 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - verpflichtende Vorbesprechung

Freitag, den 24.01.2025, 09:00 - 18:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - Seminar

Samstag, den 25.01.2025, 09:00 - 15:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - Seminar

statt.

 

Die Abgabefrist für die Arbeit ist der 02.01.2025

 

 

Themen für Seminararbeiten

Das Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme als „IT-Sicherheitsgrundrecht“

 

Die Regelungen zur Datensicherheit nach der EU-Datenschutzgrundverordnung

 

Deutsches Computerstrafrecht und die Umsetzung der Cybercrime-Konvention des Europarats

 

IT-Sicherheit im Zivilrecht – wer haftet für Sicherheitsvorfälle?

 

Schutz des Verbrauchers gegen unlautere Methoden im Internet (Fernabsatzrecht, Spam, Abofallen)

 

Europäische Zusammenarbeit in der Cybersicherheit (ENISA, EU Cybersecurity Act und NIS2-Richtlinie – ohne KRITIS, digitale Dienste und Zertifizierung)

 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und seine rechtlichen Grundlagen (BSI-Gesetz ohne KRITIS, digitale Dienste und Zertifizierung)

 

IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste (BSI-Gesetz, NIS2-Richtlinie und nationale Umsetzung, KRITIS-Dachgesetz)

 

Produktsicherheit und Zertifizierung in der IT- und Cybersicherheit (EU Cybersecurity Act, BSI-Gesetz, Cyber Resilience Act)

 

Vertrauensdienste als Schlüssel für die Sicherheit digitaler Kommunikation (eIDAS-Verordnung)

 

Pässe und Personalausweise als gesicherte elektronische Identitäten

 

IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung (Art. 91c GG, BSIG, Landesgesetze, IT-Planungsrat)

 

Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ und Kryptodebatte – rechtliche Aspekte des Zugriffs auf (verschlüsselte) Kommunikation

 

Cyberabwehr als Aufgabe der Bundeswehr

 

Behördenverantwortung für Cybersicherheit in Deutschland (Zuständigkeiten, Zusammenarbeitsformen, Trennungsgebote)

 

Die Seminararbeiten sind bis zum 2. Januar 2025 in elektronischer Form beim Lehrbeauftragten abzugeben. Bitte beachten Sie die Formvorgaben im Leitfaden zur Erstellung juristischer Seminararbeiten (https://www.zar.kit.edu/downloads/Allgemeines/Leitfaden%20zur%20Erstellung%20juristischer%20Se.pdf).

 

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist verpflichtend!

 

Voraussetzungen:

 

Grundkenntnisse im Datenschutzrecht und – je nach gewähltem Seminarthema – im öffentlichen Recht oder Zivilrecht sollten vorhanden sein.

 

WICHTIG: Damit Ihre Anmeldung am Seminar verbindlich wird, muss eine Zusage durch das WIWI Portal, Ihre Rückmeldung UND Ihre Anmeldung zum Seminar im Campus Management System (CAS) zur Prüfung "IT-Sicherheitsrecht" (Prüfungsnummer: 7500249) im Modul "Öffentliches Wirtschafts- und Technikrecht" (M-INFO-106754) im Pflichtbestandteil "Recht" erfolgen. Die Anmeldung im CAS vor Beginn des Seminars ist Voraussetzung für die Teilnahme. Bitte melden Sie sich dazu nach einer Zusage und Annahme des Seminarplatzes sofort im CAS an. Mit der Annahme ihres Seminarplatzes über das Wiwi-Portal und DurchAnmeldung im CAS wird Ihre Anmeldung erst verbindlich. Bei Nichterscheinen oder bei einem unbegründeten Abbruch des Seminars, wird das Seminar mit einer 5.0 verbucht.

 

Anmeldung für

Seminar

 

Anmeldezeitraum

01.08.2024 – 09.10.2024…

 

Anmeldeverfahren

Losverfahren

Die Plätze werden erstmalig unter allen bis zum Loszeitpunkt eingegangen Bewerbungen verlost. Freie Plätze werden regelmäßig unter allen Anmeldungen im Status Warteliste neu verlost.

 

Loszeitpunkt

10.10.2024

 

Beschränkungen

Es sind keine Anmeldebeschränkungen festgelegt.

 

Lerngruppen

Lerngruppen sind nicht zugelassen.

 

Themen

Bei der Anmeldung müssen für 15 Themen Bewertungen abgegeben werden. Sie finden die Themen unten aufgelistet.

 

Liste der Themen

 

Das Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme als „IT-Sicherheitsgrundrecht“

 

Die Regelungen zur Datensicherheit nach der EU-Datenschutzgrundverordnung

 

Deutsches Computerstrafrecht und die Umsetzung der Cybercrime-Konvention des Europarats

 

IT-Sicherheit im Zivilrecht – wer haftet für Sicherheitsvorfälle?

 

Schutz des Verbrauchers gegen unlautere Methoden im Internet (Fernabsatzrecht, Spam, Abofallen)

 

Europäische Zusammenarbeit in der Cybersicherheit (ENISA, EU Cybersecurity Act und NIS2-Richtlinie – ohne KRITIS, digitale Dienste und Zertifizierung)

 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und seine rechtlichen Grundlagen (BSI-Gesetz ohne KRITIS, digitale Dienste und Zertifizierung)

 

IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste (BSI-Gesetz, NIS2-Richtlinie und nationale Umsetzung, KRITIS-Dachgesetz)

 

Produktsicherheit und Zertifizierung in der IT- und Cybersicherheit (EU Cybersecurity Act, BSI-Gesetz, Cyber Resilience Act)

 

Vertrauensdienste als Schlüssel für die Sicherheit digitaler Kommunikation (eIDAS-Verordnung)

 

Pässe und Personalausweise als gesicherte elektronische Identitäten

 

IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung (Art. 91c GG, BSIG, Landesgesetze, IT-Planungsrat)

 

Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ und Kryptodebatte – rechtliche Aspekte des Zugriffs auf (verschlüsselte) Kommunikation

 

Cyberabwehr als Aufgabe der Bundeswehr

 

Behördenverantwortung für Cybersicherheit in Deutschland (Zuständigkeiten, Zusammenarbeitsformen, Trennungsgebote)
 

 

 

Hinweise:

 

Bei Fragen zu den Anmeldungen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fuchs (stefanie.fuchs@kit.edu)

 

 

Bei technischen Fragen bezüglich des WiWi-Portals oder auch fachlichen Fragen (WiWi-Studierende) wenden Sie sich bitte an folgenden Konktakt:

 

KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Wiwi Dekanat

Kollegiengebäude am Kronenplatz
Kaiserstraße 89, Geb. 05.20
76133 Karlsruhe
E-Mail: dekanat∂wiwi kit edu

Technischer Service Wiwi-Portal / Wiwi-IT

Für Fragen zu konkreten Inhalten wie z.B. einzelnen Veranstaltungen, Prüfungen oder Formularen, wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an die jeweiligen Verantwortlichen.

Englerstraße 11, Geb. 11.40
76131 Karlsruhe

 

 

Bei inhaltlichen Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an Herr Schallbruch:

martin.schallbruch@mail.informatik.kit.edu

Loszeitpunkt

Beschränkungen

Es sind keine Anmeldebeschränkungen festgelegt.

 

Lerngruppen

Lerngruppen sind nicht zugelassen.

 

 

Themen

Bei der Anmeldung müssen für 15 Themen Bewertungen abgegeben werden. Sie finden die Themen unten aufgelistet.

 

Liste der Themen

  • Das Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme als „IT-Sicherheitsgrundrecht“
  • Die Regelungen zur Datensicherheit nach der EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Deutsches Computerstrafrecht und die Umsetzung der Cybercrime-Konvention des Europarats
  • IT-Sicherheit im Zivilrecht – wer haftet für Sicherheitsvorfälle?
  • Schutz des Verbrauchers gegen unlautere Methoden im Internet (Fernabsatzrecht, Spam, Abofallen)
  • Europäische Zusammenarbeit in der Cybersicherheit (ENISA; EU Cybersecurity Act - ohne Zertifizierung; NIS2-Richtlinie - ohne KRITIS und digitale Dienste)
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und seine rechtlichen Grundlagen (einschließlich IT-Sicherheitsgesetz 2.0, ohne KRITIS, digitale Dienste und Zertifizierung)
  • IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste (IT-Sicherheitsgesetz 2.0, NIS2-Richtlinie, KRITIS-Dachgesetz)
  • Produktsicherheit und Zertifizierung in der IT- und Cybersicherheit (EU Cybersecurity Act, BSI-Gesetz, Cyber Resilience Act)
  • Vertrauensdienste als Schlüssel für die Sicherheit digitaler Kommunikation (eIDAS-Verordnung, Vertrauensdienstegesetz)
  • Pässe und Personalausweise als gesicherte elektronische Identitäten
  • IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung – Art. 91c GG, BSIG, Landesgesetze, IT-Planungsrat
  • Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ und Kryptodebatte – rechtliche Aspekte des Zugriffs auf (verschlüsselte) Kommunikation
  • Cyberabwehr als Aufgabe der Bundeswehr
  • 15. Behördenverantwortung für Cybersicherheit in Deutschland – Zuständigkeiten, Zusammenarbeitsformen, Trennungsgebote
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Hinweise:

 

Bei Fragen zu den Anmeldungen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fuchs (stefanie.fuchs@kit.edu)

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Bei technischen Fragen bezüglich des WiWi-Portals oder auch fachlichen Fragen (WiWi-Studierende) wenden Sie sich bitte an folgenden Konktakt:

KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Wiwi Dekanat

Kollegiengebäude am Kronenplatz
Kaiserstraße 89, Geb. 05.20
76133 Karlsruhe
E-Mail: dekanat∂wiwi kit edu

Technischer Service Wiwi-Portal / Wiwi-IT

Für Fragen zu konkreten Inhalten wie z.B. einzelnen Veranstaltungen, Prüfungen oder Formularen, wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an die jeweiligen Verantwortlichen.

Englerstraße 11, Geb. 11.40
76131 Karlsruhe

 

 

Bei inhaltlichen Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an Herr Schallbruch:

martin.schallbruch@mail.informatik.kit.edu

 

 

 

Vortragssprache Deutsch
Organisatorisches

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar bereits im Master implementiert ist. Bachelor-Studierende können diese TL nur im Mastervorzug belegen.

T-INFO-111404 – Seminar: IT-Sicherheitsrecht

Das Seminar findet als Blockseminar statt.

Die Vorbesprechung Seminar IT-Sicherheitsrecht Schallbruch findet

am Mittwoch, den 23.10.2024, von 16:15 - 17:45  Uhr

im Seminarraum Nr. 313, Vincenz-Prießnitz-Str. 3, 76131 Karlsruhe statt.

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Das Seminar findet als Blockseminar am

Mittwoch, den 23.10.2024, 16:15 - 17:45 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - verpflichtende Vorbesprechung

Freitag, den 24.01.2025, 09:00 - 18:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - Seminar

Samstag, den 25.01.2025, 09:00 - 15:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - Seminar

statt.

Die Abgabefrist für die Arbeit ist der 02.01.2025

Die Seminararbeiten sind bis zum 2. Januar 2025 in elektronischer Form beim Lehrbeauftragten abzugeben. Bitte beachten Sie die Formvorgaben im Leitfaden zur Erstellung juristischer Seminararbeiten (https://www.zar.kit.edu/downloads/Allgemeines/Leitfaden%20zur%20Erstellung%20juristischer%20Se.pdf).

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist verpflichtend!

 

 

Voraussetzungen:

Grundkenntnisse im Datenschutzrecht und – je nach gewähltem Seminarthema – im öffentlichen Recht oder Zivilrecht sollten vorhanden sein.

WICHTIG: Damit Ihre Anmeldung am Seminar verbindlich wird, muss eine Zusage durch das WIWI Portal, Ihre Rückmeldung UND Ihre Anmeldung zum Seminar im Campus Management System (CAS) zur Prüfung "IT-Sicherheitsrecht" (Prüfungsnummer: 7500249) im Modul "Öffentliches Wirtschafts- und Technikrecht" (M-INFO-106754) im Pflichtbestandteil "Recht" erfolgen. Die Anmeldung im CAS vor Beginn des Seminars ist Voraussetzung für die Teilnahme. Bitte melden Sie sich dazu nach einer Zusage und Annahme des Seminarplatzes sofort im CAS an. Mit der Annahme ihres Seminarplatzes über das Wiwi-Portal und DurchAnmeldung im CAS wird Ihre Anmeldung erst verbindlich. Bei Nichterscheinen oder bei einem unbegründeten Abbruch des Seminars, wird das Seminar mit einer 5.0 verbucht.

 

Anmeldung für

Seminar

 

 

Anmeldezeitraum

01.08.2024 – 09.10.2024…

 

 

Anmeldeverfahren

Losverfahren

Die Plätze werden erstmalig unter allen bis zum Loszeitpunkt eingegangen Bewerbungen verlost. Freie Plätze werden regelmäßig unter allen Anmeldungen im Status Warteliste neu verlost.

 

 

Loszeitpunkt

10.10.2024

 

 

Beschränkungen

Es sind keine Anmeldebeschränkungen festgelegt.

 

 

Lerngruppen

Lerngruppen sind nicht zugelassen.