Seminar "IT-Sicherheitsrecht"

Inhalt

Seminar "IT-Sicherheitsrecht"

 IT-Sicherheitsrecht

Seminar im Wintersemester 2026/2027 (2 SWS)

Ministerialdirektor a.D. Martin Schallbruch,
CEO, govdigital eG

Die Sicherheit der Informationstechnik ist eine Schlüsselfrage der Digitalisierung. Die erhebliche Abhängigkeit unserer Gesellschaft vom Funktionieren von IT-Systemen, die zunehmende Komplexität der digitalen Welt, die Verteilung der Verantwortung auf unterschiedliche Beteiligte und die steigende Zahl von Cyberangriffen durch verschiedenste Akteure erschweren die IT-Sicherheit.

Rechtsfragen der IT- und Cybersicherheit berühren unterschiedliche Rechtsgebiete. Hierbei spielen klassische Fragen des Strafrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts ebenso eine Rolle wie besondere Verwaltungsrechte, etwa für kritische Infrastrukturen, oder spezielle Rechtsvorschriften der öffentlichen Verwaltung für die Gestaltung der Informationstechnik. Daneben sind zivilrechtliche Fragen der Verantwortungsverteilung und der Haftung von Belang. Eine zunehmende Bedeutung haben Fragen der behördlichen Zuständigkeit für IT-Sicherheit. Neben speziellen Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die EU-Agentur ENISA haben auch Polizei, Nachrichtendienste, sektorale Aufsichtsbehörden und Bundeswehr Aufgaben und Befugnisse mit Bezug zur IT-Sicherheit.

Der rasanten technischen Entwicklung folgend hat das IT-Sicherheitsrecht in den letzten Jahren eine stetige Weiterentwicklung erfahren. Nach dem Inkrafttreten des ersten deutsche „IT-Sicherheitsgesetz“ (2015) mit Regelungen vor allem für kritische Infrastrukturen, der EU-Richtlinien zur Netz- und Informationssicherheit (2016) und dem EU Cybersecurity Act (2019) ist im Januar 2023 die sogenannte NIS2-Richtlinie der EU in Kraft getreten und 2025 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daneben enthält auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Regelungen zur IT-Sicherheit.

Das Seminar im WS 2026/27 soll ausgehend von der aktuellen Cybersicherheitslage und den Schutzzielen des IT-Sicherheitsrechts einen Überblick über die unterschiedlichen Materien des IT-Sicherheitsrechts geben, übergreifende Bezüge aus den verschiedenen Rechtsgebieten herstellen und die Weiterentwicklung dieses Rechtsgebiets, auch vor dem Hintergrund des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Rechts auf den Schutz der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, diskutieren.

* * *

Das Seminar findet als Blockseminar am

Dienstag, den 3.11.2026, 16:15 - 17:45 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - verpflichtende Vorbesprechung

Freitag, den 12.02.2027, 09:00 - 18:00 Uhr(Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - Seminar

Samstag, den 13.02.2027, 09:00 - 15:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - Seminar

statt.

Die Abgabefrist für die Arbeit ist der 17.01.2027

 

Themen für Seminararbeiten

  1. Das Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme als „IT-Sicherheitsgrundrecht“
  2. Die Regelungen zur Datensicherheit nach der EU-Datenschutzgrundverordnung
  3. Deutsches Computerstrafrecht und internationale Cybercrime-Konventionen
  4. IT-Sicherheit im Zivilrecht – wer haftet für Sicherheitsvorfälle?
  5. IT-Sicherheit der Künstlichen Intelligenz
  6. Europäische Zusammenarbeit in der Cybersicherheit und die ENISA
  7. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und seine rechtlichen Grundlagen
  8. IT-Sicherheitsanforderungen an Kritische Infrastrukturen und weitere Unternehmen
  9. Produktsicherheit und Zertifizierung in der IT- und Cybersicherheit
  10. Vertrauensdienste als Schlüssel für die Sicherheit digitaler Kommunikation
  11. Pässe und Personalausweise als gesicherte elektronische Identitäten
  12. IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung
  13. Befugnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten im Cyberraum
  14. Cyberabwehr als Aufgabe der Bundeswehr
  15. Behördenverantwortung für Cybersicherheit in Deutschland (Zuständigkeiten, Zusammenarbeitsformen, Trennungsgebote)

Die Seminararbeiten sind bis zum 17. Januar 2027 in elektronischer Form beim Lehrbeauftragten abzugeben. Bitte beachten Sie die Formvorgaben im Leitfaden zur Erstellung juristischer Seminararbeiten (https://www.zar.kit.edu/downloads/Allgemeines/Leitfaden zur Erstellung juristischer Se.pdf).

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist verpflichtend!

Voraussetzungen:

Grundkenntnisse im Datenschutzrecht und – je nach gewähltem Seminarthema – im öffentlichen Recht oder Zivilrecht sollten vorhanden sein.

WICHTIG: Damit Ihre Anmeldung am Seminar verbindlich wird, muss eine Zusage durch das WIWI Portal, Ihre Rückmeldung UND Ihre Anmeldung zum Seminar im Campus Management System (CAS) zur Prüfung "IT-Sicherheitsrecht" (Prüfungsnummer: ergänzen) im Modul "Öffentliches Wirtschafts- und Technikrecht" (M-INFO-106754) im Pflichtbestandteil "Recht" erfolgen. Die Anmeldung im CAS vor Beginn des Seminars ist Voraussetzung für die Teilnahme. Bitte melden Sie sich dazu nach einer Zusage und Annahme des Seminarplatzes sofort im CAS an. Mit der Annahme ihres Seminarplatzes über das Wiwi-Portal und Anmeldung im CAS wird Ihre Anmeldung erst verbindlich. Bei Nichterscheinen oder bei einem unbegründeten Abbruch des Seminars, wird das Seminar mit einer 5.0 verbucht.

Anmeldung für

Seminar

Anmeldezeitraum

Siehe WiWi-Portal 

Anmeldeverfahren

Losverfahren

Die Plätze werden erstmalig unter allen bis zum Loszeitpunkt eingegangen Bewerbungen verlost. Freie Plätze werden regelmäßig unter allen Anmeldungen im Status Warteliste neu verlost.

Loszeitpunkt

Siehe WiWi-Portal

Beschränkungen

Es sind keine Anmeldebeschränkungen festgelegt.

Lerngruppen

Lerngruppen sind nicht zugelassen.

Themen

Bei der Anmeldung müssen für 15 Themen Bewertungen abgegeben werden. Sie finden die Themen unten aufgelistet.

Liste der Themen

  1. Das Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme als „IT-Sicherheitsgrundrecht“
  2. Die Regelungen zur Datensicherheit nach der EU-Datenschutzgrundverordnung
  3. Deutsches Computerstrafrecht und internationale Cybercrime-Konventionen
  4. IT-Sicherheit im Zivilrecht – wer haftet für Sicherheitsvorfälle?
  5. IT-Sicherheit der Künstlichen Intelligenz
  6. Europäische Zusammenarbeit in der Cybersicherheit und die ENISA
  7. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und seine rechtlichen Grundlagen
  8. IT-Sicherheitsanforderungen an Kritische Infrastrukturen und weitere Unternehmen
  9. Produktsicherheit und Zertifizierung in der IT- und Cybersicherheit
  10. Vertrauensdienste als Schlüssel für die Sicherheit digitaler Kommunikation
  11. Pässe und Personalausweise als gesicherte elektronische Identitäten
  12. IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung
  13. Befugnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten im Cyberraum
  14. Cyberabwehr als Aufgabe der Bundeswehr
  15. Behördenverantwortung für Cybersicherheit in Deutschland (Zuständigkeiten, Zusammenarbeitsformen, Trennungsgebote)

 

Hinweise:

Bei technischen Fragen bezüglich des WiWi-Portals oder auch fachlichen Fragen (WiWi-Studierende) wenden Sie sich bitte an folgenden Konktakt:

KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Wiwi Dekanat

Kollegiengebäude am Kronenplatz
Kaiserstraße 89, Geb. 05.20
76133 Karlsruhe
E-Mail: dekanat∂wiwi kit edu

Technischer Service Wiwi-Portal / Wiwi-IT

Für Fragen zu konkreten Inhalten wie z.B. einzelnen Veranstaltungen, Prüfungen oder Formularen, wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an die jeweiligen Verantwortlichen.

Englerstraße 11, Geb. 11.40
76131 Karlsruhe

 

Bei inhaltlichen Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an Herr Schallbruch:

martin.schallbruch@mail.informatik.kit.edu

 

 

 

 

 

VortragsspracheDeutsch
Organisatorisches

Das Seminar findet als Blockseminar am

Dienstag, den 3.11.2026, 16:00 - 18:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - verpflichtende Vorbesprechung

Freitag, den 12.02.2027, 09:00 - 18:00 Uhr(Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - Seminar

Samstag, den 13.02.2027, 09:00 - 15:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08) - Seminar

statt.

Bitte Anmeldungen im CAS (wegen der späteren Noteneintragung) UND im WiWi-Portal (für die Seminarteilnahme).