Seminar "IT-Sicherheitsrecht"

  • Typ: Seminar (S)
  • Lehrstuhl: KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht - IIWR Marsch
    KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik
  • Semester: WS 22/23
  • Zeit: Mo 24.10.2022
    16:15 - 18:45, einmalig
    07.08 SR 313
    07.08 Vincenz-Prießnitz-Straße 3


    Fr 20.01.2023
    09:00 - 18:00, einmalig
    07.08 SR 313
    07.08 Vincenz-Prießnitz-Straße 3

    Sa 21.01.2023
    09:00 - 15:00, einmalig
    07.08 SR 313
    07.08 Vincenz-Prießnitz-Straße 3


  • Dozent: Martin Schallbruch
  • SWS: 2
  • LVNr.: 24389
Inhalt

Die Sicherheit der Informationstechnik ist zu einer Schlüsselfrage der Gestaltung der Informationsgesellschaft geworden. Die Abhängigkeit der Wirtschaft und des Staates vom Funktionieren von IT-Systemen und Internet, die zunehmende Komplexität der IT-Systeme, die Verteilung der Verantwortung auf unterschiedliche Beteiligte und die steigende Zahl von Cyberangriffen durch verschiedenste Akteure erschweren die IT-Sicherheit.

Rechtsfragen der IT- und Cybersicherheit berühren unterschiedliche Rechtsgebiete. Hierbei spielen klassische Fragen des Strafrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts ebenso eine Rolle wie besondere Verwaltungsrechte, etwa für kritische Infrastrukturen, oder spezielle Rechtsvorschriften der öffentlichen Verwaltung für die Gestaltung der Informationstechnik. Daneben sind zivilrechtliche Fragen der Verantwortungsverteilung und der Produktsicherheit von Belang.

Der rasanten technischen Entwicklung folgend hat das IT-Sicherheitsrecht in den letzten Jahren durch die Grundgesetzänderung im Rahmen der Förderalismusreform, querschnittliche Regelungen wie die Novellierung des BSI-Gesetzes, das Personalausweis- und das De-Mail-Gesetz sowie Spezialvorschriften in Fachrechten eine stetige Weiterentwicklung erfahren. Zuletzt hat der Deutsche Bundestag im Juni 2015 ein "IT-Sicherheitsgesetz" verabschiedet, das Neuregelungen vor allem für den Bereich der kritischen Infrastrukturen erfährt. Weitere Veränderungen zeichnen sich durch die Beratung der Europäischen Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit ab.

Das Seminar soll ausgehend von den Schutzzielen des IT-Sicherheitsrechts und der Cybersicherheitslage einen Überblick über die unterschiedlichen Materien des IT-Sicherheitsrechts geben und seine Weiterentwicklung, auch vor dem Hintergrund des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Rechts auf den Schutz der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, diskutieren.

Der Arbeitsaufwand beträgt 90 h für 3 Credits.

Grundkenntnisse im Datenschutzrecht und – je nach gewähltem Seminarthema – im öffentlichen Recht oder Zivilrecht sollten vorhanden sein.

Die Seminararbeiten sind in elektronischer Form beim Dozent abzugeben. Bitte beachten Sie die Formvorgaben im Leitfaden zur Erstellung juristischer Seminararbeiten (www.zar.kit.edu/497.php).

Die Verteilung der Themen erfolgt rechtzeitig vor Semesterbeginn. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist verpflichtend.

Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Ausarbeiten einer schriftlichen Seminararbeit sowie der Präsentation derselbigen als Erfolgskontrolle anderer Art nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 SPO.

Die Seminararbeiten sind bis zum 2. Januar 2022 in elektronischer Form beim Lehrbeauftragten abzugeben. Bitte beachten Sie die Formvorgaben im Leitfaden zur Erstellung juristischer Seminararbeiten (www.zar.kit.edu/497.php).

VortragsspracheDeutsch
Organisatorisches

Das Seminar findet als Blockseminar am

Montag, den 24.10.2022, 16:15 - 18:45 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08, Vincenz-Prießnitz-Straße 3, 76131 Karlsruhe) - verpflichtende Vorbesprechung

Freitag, den 20.01.2023, 09:00 - 18:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08, Vincenz-Prießnitz-Straße 3, 76131 Karlsruhe) - Seminar

Samstag, den 21.01.2023, 09:00 - 15:00 Uhr (Seminarraum Nr. 313, Gebäude 07.08,Vincenz-Prießnitz-Straße 3, 76131 Karlsruhe) - Seminar

Raum: Seminarraum Nr. 313 (3. OG)

(Vincenz-Prießnitz-Straße 3, 76131 Karlsruhe).

-------------------

Die Seminararbeiten sind bis zum 1. Januar 2023 in elektronischer Form beim Lehrbeauftragten abzugeben. Bitte beachten Sie die Formvorgaben im Leitfaden zur Erstellung juristischer Seminararbeiten (https://www.zar.kit.edu/downloads/Allgemeines/Leitfaden zur Erstellung juristischer Se.pdf).

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist verpflichtend!

---------------------------------

Nähere Infos (Seminarbeschreibung, Themen für die Seminararbeiten sowie das diesbezügliche Anmeldeverfahren finden Sie im ILIAS.).