Öffentliches Recht I - Grundlagen

  • Typ: Vorlesung (V)
  • Lehrstuhl: KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht - IIWR Marsch
    KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik
  • Semester: WS 22/23
  • Zeit:
    • Freitag, 13.01.2023, 14:00-18:00 Uhr, (Online)
    • Freitag, 27.01.2023, 14:00-18:00 Uhr, (Online)
    • Freitag, 10.02.2023, 14:00-18:00 Uhr (Online)
    • Montag, 13.02.2023, 16:00-20:00 Uhr (Online)
    • Freitag, 17.02.2023, 14.00-18:00 Uhr, HS -101, Geb. 50.34 (Präsenz)
  • Dozent: Dr. Katrin Werner-Kappler
  • SWS: 2
  • LVNr.: 24016
  • Hinweis:

    Präsenz/Online gemischt

Inhalt

Die Vorlesung umfasst Kernaspekte des Verfassungsrechts (Staatsrecht und Grundrechte) und des Verwaltungsrechts. In einem ersten Schritt wird der Unterschied zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichem Recht verdeutlicht. Im verfassungsrechtlichen Teil werden schwerpunktmässig das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und die Grundrechte besprochen (v.a. die Kommunikations- und Wirtschaftsgrundrechte). Im verwaltungsrechtlichen Teil werden die verschiedenen Formen des behördlichen Handelns (Verwaltungsakt; Öffentlichrechtlicher Vertrag; Rechtsverordnungen etc.) behandelt und ihre Voraussetzungen besprochen. Ferner werden die Rechtsschutzmöglichkeiten in Bezug auf behördliches Handeln erarbeitet. Die Studenten werden an die Falllösungstechnik im Öffentlichen Recht herangeführt.

Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt ca. 90 Stunden (3.0 Credits).

  • Präsenzzeit: Besuch der Vorlesung 15 x 90 min =   22 h 30 min
  • Vor-/Nachbereitung der Vorlesung 15 x 120 min =  30 h 00 min
  • Skript 2 x wiederholen & 2 x 10 h  = 20 h 00 min
  • Prüfung vorbereiten = 17 h 30 min
  • Summe 90 h 00 min

Lernziele: Die Studierenden sollen nach der Vorlesung staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe sowie die Kommunikations- und Wirtschaftsfreiheiten des Grundgesetzes in ihren internationalen Bezügen kennen. Sie sollen einfache Fälle im Staatsrecht lösen können.

Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO.

VortragsspracheDeutsch
Organisatorisches

Die Vorlesung Öffentliches Recht I wird voraussichtlich in Präsenz (evtl. auch in Präsenz und Online = hybrid) gehalten werden.

Stand per 15.08.2022