Vertragsgestaltung im IT-Bereich
- Typ: Vorlesung (V)
- Semester: WS 20/21
-
Zeit:
05.11.2020
10:00 - 11:30 wöchentlich
12.11.2020
10:00 - 11:30 wöchentlich
19.11.2020
10:00 - 11:30 wöchentlich
26.11.2020
10:00 - 11:30 wöchentlich
03.12.2020
10:00 - 11:30 wöchentlich
10.12.2020
10:00 - 11:30 wöchentlich
17.12.2020
10:00 - 11:30 wöchentlich
07.01.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
14.01.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
21.01.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
28.01.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
04.02.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
11.02.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
18.02.2021
10:00 - 11:30 wöchentlich
- Dozent: Michael Menk
- SWS: 2
- LVNr.: 2411604
- Hinweis: Online
Bemerkungen | Die Vorlesung befasst sich mit Verträgen aus folgenden Bereichen:
Aus diesen Bereichen werden einzelne Vertragstypen ausgewählt (Beispiel: Softwarepflege; Arbeitsvertrag mit einem Software-Ersteller). Zum jeweiligen Vertrag werden die technischen Gegebenheiten und der wirtschaftliche Hintergrund erörtert sowie die Einstufung in das System der BGB-Verträge diskutiert. Hieraus werden die Regelungsfelder abgeleitet und schließlich die Klauseln formuliert. In einem zweiten Schritt werden branchenübliche Verträge diskutiert, insbesondere in Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lernziel ist es hier, die Wirkung des AGB-Rechts deutlicher kennenzulernen und zu erfahren, dass Verträge ein Mittel sind, Unternehmenskonzepte und Marktauftritte zu formulieren. Lernziele: Ziel der Vorlesung ist es, den Studenten aufbauend auf bereits vorhandenen Kenntnissen zum Schutz von Software als Immaterialgut vertiefte Einblicke in die Vertragsgestaltung in der Praxis zu verschaffen. Die Studenten sollen die Zusammenhänge zwischen den wirtschaftlichen Hintergründen, den technischen Merkmalen des Vertragsgegenstandes und dem rechtlichen Regelungsrahmen erkennen. Die Entwurfsarbeiten sollen aufbauend auf Vorbereitungen seitens der Studenten in den Vorlesungsstunden gemeinsam erfolgen. Lernziel ist es, später selbst Verträge erstellen zu können. Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt bei 3 Leistungspunkten 90 h, davon 22,5 Präsenz. Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur) nach §4, Abs. 2, 1 SPO. |
Vortragssprache | Deutsch |
Literaturhinweise |
Weiterführende Literatur Ergänzende Literatur wird in den Vorlesungsfolien angegeben. |