Sicherheit im IT-Recht

Inhalt

Der Sicherheitsbegriff ist in vielfältigen Materien des IT-Rechts zu finden. Von KRITIS-Regelungen über europäische Regulierung bis zu straf- und zivilrechtlichen Normierungen ist der der zentrale Anknüpfungspunkt für einen Kanon aus Rechten und Pflichten von Rechtsunterworfenen. Die Veranstaltung will -ausgehend von diesem Schlüsselelement- ein Verständnis für die kontextuell unterschiedlichen normativen Zwecke und den gleichwohl rechtsgebietsübergreifend zu erkennenden Gleichklang normativer Sicherheit eröffnen. Die Veranstaltung richtet sich bevorzugt an Masterstudenten.


Termine

Mittwochs von 9:00 - 10:30 Uhr

ACHTUNG: Nicht am 25.01.2023

VortragsspracheDeutsch
Organisatorisches

Nicht prüfbar! Nicht ANRECHENBAR

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 begrenzt

Mittwochs 9-10:30 Uhr

ACHTUNG: NICHT am 25.01.2023