BGB für Anfänger
- Typ: Vorlesung (V)
- Semester: WS 20/21
-
Zeit:
02.11.2020
14:00 - 15:30 wöchentlich
06.11.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
09.11.2020
14:00 - 15:30 wöchentlich
13.11.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
16.11.2020
14:00 - 15:30 wöchentlich
20.11.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
23.11.2020
14:00 - 15:30 wöchentlich
27.11.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
30.11.2020
14:00 - 15:30 wöchentlich
04.12.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
07.12.2020
14:00 - 15:30 wöchentlich
11.12.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
14.12.2020
14:00 - 15:30 wöchentlich
18.12.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
21.12.2020
14:00 - 15:30 wöchentlich
08.01.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
11.01.2021
14:00 - 15:30 wöchentlich
15.01.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
18.01.2021
14:00 - 15:30 wöchentlich
22.01.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
25.01.2021
14:00 - 15:30 wöchentlich
29.01.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
01.02.2021
14:00 - 15:30 wöchentlich
05.02.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
08.02.2021
14:00 - 15:30 wöchentlich
12.02.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
15.02.2021
14:00 - 15:30 wöchentlich
19.02.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
- Dozent: Dr. Yvonne Matz
- SWS: 4
- LVNr.: 24012
- Hinweis: Online
Bemerkungen | Die Vorlesung beginnt mit einer allgemeinen Einführung ins Recht. Was ist Recht, warum gilt Recht und was will Recht im Zusammenspiel mit Sozialverhalten, Technikentwicklung und Markt? Welche Beziehung besteht zwischen Recht und Gerechtigkeit? Ebenfalls einführend wird die Unterscheidung von Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht vorgestellt sowie die Grundzüge der gerichtlichen und außergerichtlichen einschließlich der internationalen Rechtsdurchsetzung erlüutert. Anschließend werden die Grundbegriffe des Rechts in ihrer konkreten Ausformung im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besprochen. Das betrifft insbesondere Rechtssubjekte, Rechtsobjekte, Willenserklärung, die Einschaltung Dritter (insbes. Stellvertretetung), Vertragsschluß (einschließlich Trennungs- und Abstraktionsprinzip), allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherschutz, Leistungsstörungen. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf das Schuld- und das Sachenrecht. Schließlich wird eine Einführung in die Subsumtionstechnik gegeben. Lernziele: Der/die Studierende kennt die Grundstruktur des deutschen Rechtssystems und versteht die Unterschiede von Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht. Er/sie hat Kenntnisse über die Grundprinzipien (Privatautonomie, Abstraktions- und Trennungsprinzip) und Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts (Rechtssubjekte, Rechtsobjekte, Willenserklärung, Vertragsschluss, allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherschutz, Leistungsstörungen usw.). Der/die Studierende hat ein Grundverständnis für rechtliche Problemlagen und juristische Lösungsstrategien entwickelt. Er/sie erkennt rechtlich relevante Sachverhalte und kann anhand der Gesetzestexte einfach gelagerte Fälle lösen.Er/sie hat einen Eindruck davon, wie Juristen ihre Lösungen im Gutachtenstil darstellen und macht sich zunehmend mit der juristischen Arbeitsweise und Darstellungsform vertraut. Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt ca. 120 Stunden (4.0 Credits) davon 45 h Präsenz, 45 h Vor- und Nachbereitungszeit sowie 30 h für die Klausurvorbereitung. Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur) nach § 4, Abs. 2, 1 der SPO. |
Vortragssprache | Deutsch |
Literaturhinweise | Wird in der Vorlesung bekannt gegeben Weiterführende Literatur Literaturangaben werden in den Vorlesungsfolien angekündigt. |