Steuerrecht I
- Typ: Vorlesung (V)
- Semester: WS 20/21
-
Zeit:
04.11.2020
08:00 - 09:30 wöchentlich
11.11.2020
08:00 - 09:30 wöchentlich
18.11.2020
08:00 - 09:30 wöchentlich
25.11.2020
08:00 - 09:30 wöchentlich
02.12.2020
08:00 - 09:30 wöchentlich
09.12.2020
08:00 - 09:30 wöchentlich
16.12.2020
08:00 - 09:30 wöchentlich
23.12.2020
08:00 - 09:30 wöchentlich
13.01.2021
08:00 - 09:30 wöchentlich
20.01.2021
08:00 - 09:30 wöchentlich
27.01.2021
08:00 - 09:30 wöchentlich
03.02.2021
08:00 - 09:30 wöchentlich
10.02.2021
08:00 - 09:30 wöchentlich
17.02.2021
08:00 - 09:30 wöchentlich
- Dozent: Detlef Dietrich
- SWS: 2
- LVNr.: 24168
- Hinweis: Online
Bemerkungen | Außer einem Grundwissen über die existierenden deutschen Unternehmensformen und den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) werden keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse benötigt. Die Vorlesung soll einen aktuellen Gesamtüberblick über die wichtigsten Elemente des Rechtsstoffs verschaffen. Der Schwerpunkt liegt bei gewerblich tätigen Betrieben in den gängigen Rechtsformen der Einzelunternehmen, der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Ziel der Vorlesung ist eine Einführung in das nationale Unternehmenssteuerrecht. Die auf mehrere Einzelsteuergesetzte verteilten Rechtsnormen , die für die Besteuerung der Unternehmen und deren Inhaber maßgebend sind, werden behandelt. Praktisch verwertbares steuerliches Grundlagenwissen als Bestandteil der modernen Betriebswirtschaftslehre steht im Vordergrund. Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt bei 3 Leistungspunkten 90 h, davon 22,5 Präsenz. Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (Klaususr) im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO. |
Vortragssprache | Deutsch |
Literaturhinweise |
Weiterführende Literatur |