Karlsruher Kolloquien

Veranstaltungen des ZAR im Rahmen der Karlsruher Kolloquien in Zusammenarbeit mit den Jungen Juristen Karlsruhe e.V.
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13.11.2018 19:00 Uhr |
Grenzenlose Straftaten im Internet - begrenzte Ermittlungsmöglichkeiten? von Sigrid Hegmann |
Erfordern neue Kriminalitätsfelder neue Straftatbestände und neue Ermittlungsmethoden? Eine Veranstaltung des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften am KIT und der Jungen Juristen Karlsruhe e.V. Die Herausforderungen an die Strafverfolgung durch Straftaten im Internet und mit Hilfe des Internets nehmen stetig zu. Crime-as-a-Service, Anonymisierungsmöglichkeiten und die abgetarnte Bezahlung mittels Kryptowährungen stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große Schwierigkeiten. Auch die enormen Datenmengen, die ausgewertet werden müssen, sind eine Herausforderung für die Ermittlungsarbeit. Langdauernde, weltweit gestreute, raffiniert angelegte und hochkarätig durchgeführte Cyberangriffe anderer Staaten erfordern eine effektive internationale Zusammenarbeit. Welche grenzüberschreitenden Ermittlungsmöglichkeiten sind hier vonnöten? Materiell-rechtlich stellt sich die Frage, ob es weiterer Tatbestände zur Bekämpfung der Internetkriminalität bedarf – ob etwa der „digitale Hausfriedensbruch” unter Strafe gestellt werden sollte oder ob sogenannte „Keuschheitsproben” erlaubt werden sollen. Sigrid Hegmann trat 1991 in den bayrischen Justizdienst ein und war zunächst als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg tätig. Von 1993-1994 war sie im Rahmen der Aufarbeitung des in der DDR begangenen Unrechts an die Staatsanwaltschaft Berlin abgeordnet. 1995 wechselte Sigrid Hegmann als wissenschaftliche Mitarbeiterin zur Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Dort schloss sich 1998 eine weitere Abordnung an das Bundesverfassungsericht an. 2002 kehrte sie zur Bundesanwaltschaft zurück. Ende 2013 wurde sie zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof ernannt. Seit 2014 leitet Sigrid Hegmann ein Ermittlungsreferat in der Abteilung für Strafsachen gegen die äußere Sicherhet des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden Ermittlungsverfahren wegen Cyberspionage. |
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05.06.2018 19:00 Uhr |
Langer Abend des IT-Rechts: #Unsocial Networks von PD Dr. Mathias Hong und Carola Rienth, LL.M. |
#Unsocial Networks? Wie viel Regulierung braucht das Internet? Eine Veranstaltung des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften am KIT und der Jungen Juristen Karlsruhe e.V. PD Dr. Mathias Hong ist Privatdozent für Öffentliches Recht. Er nimmt derzeit die Entlastungsprofessur Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. wahr und wird einen Vortrag zum Thema ”Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Vermutung der Freiheit der Rede” halten: ”Das NetzDG verstößt gegen die grundrechtliche Vermutung für die Freiheit der Rede. Das heißt nicht, dass die sozialen Netzwerke nicht reguliert werden dürften. Eine solche Regulierung darf aber nicht nur das „Zuwenig-Löschen” bekämpfen, sondern muss zugleich dem „Zuviel-Löschen” entgegenwirken.” Carola Rienth, LL.M. ist Mitglied der Rechtsabteilung der Google Germany GmbH und war dort federführend an der Implementierung des NetzDG beteiligt. Sie wird zum Thema ”Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Praxis - wie setzt YouTube das NetzDG um?” vortragen: ”Das NetzDG ist hoch umstritten. Mitglieder der ”Deklaration für die Meinungsfreiheit” und andere Kritiker sprechen von einem Schnellschuss und Kollateralschäden, die das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit massiv beschädigen könnten. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit sieht eine Gefährdung der Menschenrechte, fast alle Experten halten das Gesetz für verfassungswidrig. Zum 01. Januar 2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen. Unternehmen wie YouTube müssen sich nun den Herausforderungen des Gesetzes stellen.” Nach den Vorträgen findet eine Diskussion mit anschließendem Sektempfang statt. |
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25.10.2017 19:00 Uhr |
Langer Abend des IT-Rechts: Smart Environment - Smart Decision? von Dr. Stefan Brink und Martin Schallbruch |
Smart Environment - Smart Decision? Wearables, Roboter und Assistenzsysteme unter datenschutzrechtlicher und IT-sicherheitsrechtlicher Betrachtung Eine Veranstaltung des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften am KIT und der Jungen Juristen Karlsruhe e.V. Dr. Stefan Brink ist Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und wird einen Vortrag zum Thema ”Selbstbestimmung im Digitalen Zeitalter” halten: ”Im digitalen Zeitalter sind wir umgeben von ”smart devices”, die wissen was wir tun, lernen was wir wollen und berechnen was wir tun werden. In diesem Ambiente die informationelle Selbstbestimmung zu bewahren, ist nicht leicht - aber lohenenswert, wenn wir der Souverän unseres Lebens bleiben wollen.” Martin Schallbruch war unter anderem Chief Information Officer im Bundesinnenministerium und ist stellvertretender Vorsitzender des Digital Society Institute an der ESMT Berlin. Er wird zum Thema ”Beherrschbarkeit der Digitalisierung - Der Beitrag des IT-Sicherheitsrechts” vortragen: ”Eine hohe Innovationsgeschwindigkeit, eine schnelle Marktdurchdringung, eine erhebliche Komplexitätssteigerung - all dies ist derzeit kennzeichnend für digitale Technologien und ihre Anwendung. Mit erheblichen Schwachstellen der Systeme, starker Abhängigkeit von digitalen Systemen und zunehmenden Cyberangriffen steigen gleichzeitig die Risiken. Die Beherrschbarkeit der Digitalisierung ist eine Schicksalsfrage. Das junge IT-Sicherheitsrecht will hierzu einen Beitrag leisten. Was bewirkt das neue Rechtsgebiet? Wie sollte es weiterentwickelt werden?” Nach den Vorträgen findet eine Diskussion mit anschließendem Sektempfang statt. Abgerundet wird die Veranstaltung durch die Präsentation verschiedener Forschungsprojekte. (Weitere Informationen können dem angehängten Flyer entnommen werden) |
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29.09.2016 19:00 Uhr |
Das Bundesverfassungsgericht im Rechtsprechungsdreieck Karlsruhe-Straßburg-Luxemburg von BVRin Prof. Dr. König |
Doris König ist seit 2014 Richterin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Daneben ist sie Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht an der Bucerius Law School in Hamburg. Neben der juristischen Ausbildung absolvierte sie ein Postgraduiertenstudium an der University of Miami School of Law und promovierte im Bereich des internationalen Seerechts. Nach einer Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg und als wissenschaftliche Assistentin am Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht habilitierte sie sich im Jahr 1998 mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses. Im Jahr 2000 wurde sie an die Bucerius Law School in Hamburg berufen; von 2012 bis 2014 war sie deren Präsidentin. Im europäischen Mehrebenensystem des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg stellen sich immer wieder Fragen der Kompetenzabgrenzung, der Koordination der Rechtsprechungslinien und des Dialogs zwischen den Gerichten. Der Vortrag beleuchtet die Rolle des Bundesverfassungsgerichts, das einerseits den Grundsätzen der Völker- und Europarechtsfreundlichkeit verpflichtet ist, andererseits jedoch als „Hüter der Verfassung” die Aufgabe hat, die Grenzen der staatlichen Verfassungsidentität zu wahren. In diesem Kontext entwickelte sich das Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem beiderseits akzeptierten modus vivendi. Dagegen befindet sich das Verhältnis zum Gerichtshof der Europäischen Union gerade im Prozess der Neujustierung. |
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23.11.2015 19:00 Uhr |
LIVE AUS DEM GERICHTSSAAL? Die aktuelle Diskussion um § 169 GVG von Dr. Frank Bräutigam, Leiter der ARD-Rechtsredaktion des SWR |
Live aus dem Gerichtssaal? Dr. Frank Bräutigam wird aus Praktikersicht die aktuelle Diskussion um den in § 169 GVG normierten Öffentlichkeitsgrundsatz und die Live-Berichterstattung aus dem Gerichtssaal beleuchten. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient insbesondere auch dem Informationsinteresse der Allgemeinheit, Ton und Filmaufnahmen während der Gerichtsverhandlungen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung sind jedoch unzulässig. Sitzungssäle geraten bei wegweisenden Gerichtsprozessen zunehmend an die Grenzen ihres Fassungsvermögens. Da Medien- und Presseorgane nach Art. 5 Grundgesetz einen Anspruch auf Informationszugang haben, werden neue Kompromisse gefordert, ohne das damit eine Gefährdung der Persönlichkeitsrechte der am Verfahren Beteiligten und der Wahrheitsfindung einhergeht. Dr. Frank Bräutigam ist promovierter Volljurist, Fernsehjournalist, Moderator und Gerichtsberichterstatter. Als Redaktionsleiter der ARD Rechtsredaktion des SWR berichtet er aus Karlsruhe über aktuelle rechtspolitische Themen, insbesondere zu Entscheidungen der obersten deutschen und europäischen Gerichte sowie der Bundesanwaltschaft. Für seine Berichterstattung zum Thema „Das Bundesverfassungsgericht und der Datenschutz” in „Tagesschau” und „Tagesthemen” wurde er mit dem „Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins” ausgezeichnet. Auf „tagesschau.de” ist er mit rechtlichen Hintergrundbeiträgen präsent. In der Bund-Länder- AG zur möglichen Reform von § 169 GVG wurde er zusammen mit Journalistenkollegen als Experte angehört. Der Vortrag richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit und findet im Vortragssaal des ZKM statt. Der Eintritt ist frei. Wie immer bietet sich im Anschluss die Möglichkeit bei Sekt und Snacks zum geselligen Austausch. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. |
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01.06.2015 19:00 Uhr |
Der elektronische Rechtsverkehr -auf dem Weg in die digitale Justiz von Dr. Carsten Ulrich |
Die Jungen Juristen Karlsruhe e.V., in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) am KIT, laden herzlich zu dem Vortrag von Herrn Dr. Carsten Ulrich ein, der Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe ist. Dr. Ulrich wurde derzeit abgeordnet an das Fachzentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Fachzentrum Justiz) des Landes Baden-Württemberg als Projektleiter im Programm eJustice, das als Ziele die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die Umsetzung der eAkte in der Justiz Baden-Württemberg hat. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 sind in der Bundesrepublik die Weichen unwiderruflich hin zum elektronischen Rechtsverkehr gestellt worden. Spätestens ab dem Jahr 2022 besteht insoweit eine Anwendungspflicht für „professionelle Einreicher”. Die notwendigen Vorbereitungen hierfür laufen derzeit in den einzelnen Bundesländern. Eine der Konsequenzen der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Einführung (auch) der elektronischen Gerichtsakte, denn nur so lässt sich ein zeitraubender und kostenintensiver Medienbruch vermeiden. Aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht stellen sich nun in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr zahlreiche interessante Fragen. Diese können gerne in der an den Vortrag anschließenden Diskussionsrunde und beim Sektempfang weiter erörtert werden. |
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25.11.2014 18:30 Uhr |
COPY&PASTE von Junge Juristen Karlsruhe e.V. c/o ZAR |
Die Jungen Juristen Karlsruhe e.V. in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) am Karlsruher Institut für Technologie laden herzlich zu einem Vortrag von Frau Dr. Brunhilde Ackermann, Rechtsanwältin am Bundesgerichtshof, zu folgendem Thema ein: Secondhand Kreativgüter: Der Handel mit geistigem Eigentum aus zweiter Hand. Eine Betrachtung des Erschöpfungsgrundsatzes aus urheber- und markenrechtlicher Perspektive. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 25. November 2014 statt und beginnt um 18.30 Uhr. Veranstaltungsort ist das Kühlhaus Nord, Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe. An den Vortrag schließt sich in Zusammenarbeit mit dem Verein die Anstoß e.V., eine Vernissage an, die mit einem Kommentar von Barbara Kuon, Philosphin an der HfG Karlsruhe, eingeleitet wird. In der Ausstellung werden sieben Positionen zeitgenössischer Medien-KünstlerInnen gezeigt, die sich in ihren Arbeiten mit Themen wie dem geistigen Eigentum oder der Idee des Originals auseinandersetzen. Die Ausstellung ”COPY & PASTE” ist von 26.-29. November 2014, jeweils von 16.00-19.00 Uhr geöffnet. |
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12.03.2014 19:00 Uhr |
Auf dem Weg zum barrierefreien Staat? – Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und das deutsche Verfassungsrecht von Prof. Dr. Felix Welti |
Vortrag von Prof. Dr. Felix Welti, Professor für das Sozialrecht der Rehabilitation und das Recht der behinderten Menschen an der Universität Kassel zum Thema: Auf dem Weg zum barrierefreien Staat? Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und das deutsche Verfassungsrecht Beginn: 19 Uhr Veranstaltungsort: PrinzMaxPalais, Karlstr. 10, 76133 Karlsruhe, Vortragsraum der Literarischen Gesellschaft, 2. OG. Der Zugang zum PrinzMaxPalais ist barrierefrei. Wir würden uns freuen, Sie am 12. März im PrinzMaxPalais begrüßen zu dürfen. Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung per E-Mail an info@junge-juristen.de |
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19.11.2013 18:30 Uhr |
Langer Abend des Rechts: Persönlichkeitsschutz durch Anonymität von den Jungen Juristen Karlsruhe in Kooperation mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft am Karlsruher Institut für Technologie |
Kay Nehm, Generalbundesanwalt a.D. ”Bleibt die Unschuldsvermutung auf der Strecke? - Staatliche Informationspflicht, investigativer Journalismus, Verteidigungsinteresse” Prof. Niko Härting, Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte Berlin, Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) ”Anonymität und Pseudonymität im Datenschutz” |
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01.03.2013 13:00 Uhr |
Tagung: Kultur im Wandel. Informationen der öffentlichen Hand: Zugang und Nutzung von diverse |
Mehr unter Synopse.pdf Kultur im Wandel. Informationen der öffentlichen Hand: Zugang und Nutzung Junge Juristen Karlsruhe e.V. in Kooperation mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) und dem Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale (ZAK) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Eine Veranstaltung im ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe Je nachdem, ob es um den Zugang oder die Nutzung von Informationen geht, bilden den rechtlichen Rahmen die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes (IFG) und der Länder, die europäische „Public Sector Information” (PSI)-Richtlinie sowie deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Im wissenschaftlichen Bereich werden Forschungsdaten und Publikationen zunehmend im Wege des Open Access bzw. Open Data zugänglich gemacht. Bisher gehen diese Regelungsmaterien jeweils eigene Wege bei der Ausgestaltung des Zugangs und der Nutzung. Die Tagung nahm sich vor, Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede herauszuarbeiten. Flankiert von Kurzvorträgen des Urheberrechtlers Thomas Dreier und der Datenschutzrechtlerin Indra Spiecker gen. Döhmann, beide Karlsruher Institut für Technologie (KIT), widmeten sich die drei Kernvorträge dem Zugang über das IFG (Matthias Rossi, Universität Augsburg), der Weiterverwendung nach PSI/IWG (Juliette Melzow, BMWi) und dem in der Wissenschaft praktizieren Modell des Open Access (Jeanette Hofmann, AHI Internet und Gesellschaft sowie WZB, Berlin). Sie wurden ergänzt um eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Karl-Dieter Möller (vormaliger justizpolitischer Korrespondent der ARD) mit Sabine Brünger-Weilandt (FIZ Karlsruhe), Wilfried Juling (KIT), Hanns Ullrich (MPI) und Gernot Sydow (Justiziar des Bistums Limburg/Universität Freiburg). |
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23.10.2012 19:00 Uhr |
Politisch und religiös motivierter Extremismus von Bundesanwalt Rainer Griesbaum |
17.07.2012 19:00 Uhr |
Neue Medien im Spannungsfeld der Grundrechte von Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Richter des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat) |
Junge Juristen Karlsruhe e.V. in Kooperation mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) am Karlsruher Institut für Technologie |
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21.11.2011 |
Schutz Geistigen Eigentums als Entwicklungshemmnis? - Internationale Rechtsdurchsetzung nach ACTA und die Belange der Entwicklungsländer von Prof. Dr. Martin Senftleben (Freie Universität Amsterdam) — Junge Juristen Karlsruhe e.V. in Kooperation mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft und dem Karlsruher Dialog zum Informationsrecht |
Das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll als völkerrechtliches Abkommen die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Produktpiraterie fördern und höhere internationale Standards für den Schutz des Geistigen Eigentums durchsetzen. Für Entwicklungsländer stellt sich vor diesem Hintergrund verstärkt die Frage, ob der internationale Schutz Geistigen Eigentums zur entwicklungshemmenden Bürde wird. Prof. Dr. Martin Senftleben widmet sich in seinem Vortrag den Wechselwirkungen zwischen dem Schutz Geistigen Eigentums und den Entwicklungsperspektiven der Entwicklungsländer. Er behandelt mögliche Auswirkungen der Verstärkung von Schutzstandards im internationalen Kontext. Im Spannungsfeld stehen dabei insbesondere die Rechtsdurchsetzungsinteressen der Industrienationen gegenüber den Möglichkeiten und Ressourcen der Entwicklungsländer. Darüber hinaus ergeben sich aus dem ACTA-Abkommen schwierige Fragen für die Fortentwicklung des internationalen Schutzsystems, auf das nicht zuletzt die industrialisierten Länder angewiesen sind. Eine Schlüsselrolle könnte in diesem Zusammenhang der Schlichtung von internationalen Streitigkeiten auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums bei der Welthandelsorganisation (WTO) zukommen. Fällt den WTO-Streitschlichtern zukünftig die Aufgabe zu, im Wege ”richterlicher” Rechtsfortbildung das Schutzsystem im Gleichgewicht zu halten? Stehen hierfür nach ACTA überhaupt noch ausreichende Freiräume im internationalen Recht des Geistigen Eigentums zur Verfügung? Prof. Dr. Martin Senftleben ist Professor für Geistiges Eigentum an der Freien Universität Amsterdam und Senior Consultant bei Bird & Bird, Den Haag. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und war als Forscher am Institut für Informationsrecht der Universität Karlsruhe, dem Instituut voor Informatierecht der Universität Amsterdam und dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum in München tätig. Im Jahr 2004 promovierte er zum internationalen Urheberrecht an der Universität Amsterdam und arbeitete in der Folge bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Im Jahr 2007 nahm er den Ruf an die Freie Universität Amsterdam an. Prof. Senftleben spricht regelmäßig auf nationalen und internationalen Tagungen und Konferenzen. Er ist Mitglied des Urheberrechtsrats der niederländischen Regierung und des Exekutiv-Ausschusses der Association Littéraire et Artistique Internationale. Seine Publikationen in Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch betreffen materielle und prozessuale Fragen des Schutzes Geistigen Eigentums, insbesondere des Urheber- und Markenrechts. |
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16.06.2010 19:30 Uhr |
Wer suchet, der findet - Suchmaschinen und der Schutz geistigen Eigentums von Dr. Alfred Bergmann, Richter am Bundesgerichtshof |
Suchmaschinen sind ein integraler Bestandteil der Informationsgesellschaft. Sie erfassen unablässig, automatisiert und in kaum vorstellbarem Ausmaß Daten, um Suchanfragen stets schnell, zuverlässig und umfassend beantworten zu können. Dabei werden naturgemäß in erheblichem Umfang auch immaterialgüterrechtlich geschützte Informationen gesammelt und wenigstens in Auszügen den Benutzern der Suchmaschine zur Verfügung gestellt. Welche Grenzen dabei insbesondere das Urheberrecht und das Markenrecht den Suchmaschinen setzen, wird Dr. Bergmann in seinem Vortrag im Badischen Kunstverein in Karlsruhe beleuchten. Dabei stellt sich auch die Frage, inwieweit die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie auf Suchmaschinen übertragen werden können. Als Stellvertretender Vorsitzender des I. Zivilsenats, der gerade erst in Sachen Google Bildersuche entschieden hat, kann Dr. Bergmann aus erster Hand dazu berichten. |
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04.12.2008 |
Religiöse Konflikte in der staatlichen Schule von Prof. Johann Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart |
Gegenstand des Vortrages war die Frage, inwieweit die staatliche Schule der Aufgabe, alle Schüler jeglicher Konfession zu integrieren, noch nachkommen könne angesichts widerstreitender religiöser Vorstellungen der Eltern, Schüler und Lehrkräfte. In der Praxis beschränken sich die Probleme nicht auf die allgegenwärtige Frage des Kopftuches, sondern begegnen auch in Meinungsverschiedenheiten über Sexualkundeunterricht, gemischten Sportunterricht und religiöse Symbole im Klassenzimmer. |
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15.09.2008 19:00 Uhr |
Hackerparagraph und Penetrationstests - Stirbt der Markt für IT-Sicherheit oder schafft Regulierung Innovationen? von ZAR - DFG-Graduiertenschule ”Infomation Management and Market Engineering” (IME) - Junge Juristen Karlsruhe e.V. |
Bereits im Jahr 2005 hat der Rat der Europäischen Union einen Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme gefasst und damit der wachsenden Gefahr „über das Potenzial an Terroranschlägen auf Informationssysteme” Ausdruck verliehen. Um dem Ziel des Aufbaus einer sichereren Informationsgesellschaft und eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nachzukommen, fügte der Deutsche Gesetzgeber im August 2007 unter anderem die §§ 202a ff. StGB in das Strafgesetzbuch ein, mit denen das Ausspähen von Daten unter Strafe gestellt wurde. Mit seiner Entscheidung über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen hatte das Bundesverfassungsgericht einen solchen Schutz als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme auch verfassungsrechtlich verankert. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten Kritiker eingewandt, der sog. Hacker-Paragraf (§ 202c StGB) erschwere die Arbeit von IT-Sicherheitsexperten und mache sie über weite Strecken sogar unmöglich. Tests, bei denen Sicherheitsexperten, in IT-Systeme ihrer Kunden einzudringen und so die Schwächen und Stärken dieser Systeme im Hinblick auf deren Sicherheit zu überprüfen suchen (sog. Penetrationstests) sind jedoch für die Erprobung der Sicherheit und für deren Verbesserung unabdinglich. Unter Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Bartsch (ZAR) befasste sich ein Podium mit folgenden Fragen: Ist die Überprüfung der Sicherheit von IT-Systemen nach der Gesetzesänderung überhaupt noch legal möglich? Wo werden in der Zukunft die Herausforderungen für den Gesetzgeber liegen, wenn die IT-Sicherheit erhöht, aber nicht zugleich die Arbeit von IT-Sicherheitsexperten kriminalisiert werden soll? Besteht gegenwärtig die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Sicherheits-Experten und Kunden den Penetrationstest auf rechtlich tragfähigen Grund zu stellen? Beleuchtet wurde dies aus der Perspektive von IT-Sicherheitsexperten (Prof. Freiling, Universität Mannheim; Prof. Pohl, Universität Bonn), Juristen (RA Dr. habil. Irini Vassilaki, Athen) und weiteren Praktikern im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe. |
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19.05.2008 |
Wer bezahlt die Rente? Zur Finanzierung der Sozialversicherung von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Richter am Bundesverfassungsgericht |
Prof. Kirchhof ging zunächst auf die unterschiedlichen Einnahmequellen der Sozialversicherung ein (insbes. Beiträge, Bundeszuschuss und Transfers zwischen Versicherungsträgern), um diese sodann auf ihre Legitimität hin zu überprüfen. Gerade die Beiträge als Sonderlasten müssten im Gegensatz zu allgemeinen Steuern vor dem Gleichheitssatz nach Art. 3 GG bestehen. Als Rechtfertigungsgründe nannte der Referent das Versicherungsprinzip sowie die Prinzipien der sozialen Verantwortung und des sozialen Ausgleichs. Das oft bemühte Solidarprinzip hält Prof. Kirchhof als Legitimationsgrundlage jedoch für zu diffus und das Argument der Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme für zirkulär. Sehr kritisch stand Prof. Kirchhof auch dem Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung in seiner heutigen Dimension gegenüber, da dieser zu einer großen regionalen Umverteilung führe und im Gegensatz zum Länderfinanzausgleich keinerlei Erwähnung im Grundgesetz finde. Diese Aussage gewinnt angesichts des politischen Streits um den bevorstehenden Gesundheitsfond und die damit verbundene Neuordnung des Risikostrukturausgleiches besondere Brisanz. |
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14.01.2008 |
Persönlichkeitsrecht im Wandel von Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs |
Beim Vortrag im Badischen Kunstverein kamen die großen Leitentscheidungen zum Persönlichkeitsrecht, insbesondere die bis heute hoch aktuellen Verfahren ”Caroline” und ”Esra”, zur Sprache. Den Kern des Wandels sah die Referentin allerdings in der Ausbildung eines vermögensrechtlichen Bestandteils des Persönlichkeitsrechts. In der Diskussion antwortete Frau Dr. Müller auf die berechtigte, aber laufende Verfahren (vgl. nur das Verfahren zur Zulässigkeit der Bezeichnung der Müller-Milch als ”Genmilch” durch Greenpeace oder das Verfahren um den Conterganfilm über das Unternehmen Grünenthal) betreffende Frage nach möglicherweise engeren Grenzen des Persönlichkeitsrechts juristischer Personen naturgemäß zurückhaltend. Dem Wandel des Persönlichkeitsrechts Rechnung tragend hielt die Referentin auf eine andere, abstrakte Frage die gleichzeitige Verurteilung zu materiellem und immateriellem Schadensersatz ”jedenfalls nicht begrifflich” für ausgeschlossen. |
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18.04.2007 18:30 Uhr |
Gnade ohne Reue? Zur Debatte über eine mögliche Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar von Junge Juristen e.V. - ZAR |
An der Podiumsdiskussion nahmen teil: ● Prof. Dr. Dr. Ernst Benda, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. ● Bundesinnenminister a.D. ● Dr. Klaus Kinkel, Bundesaußen- und Bundesjustizminister a.D. ● Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt in Stuttgart ● Prof. Dr. Rudolf Egg, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle e.V. |
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27.06.2006 19:30 Uhr |
Bundesverfassungsgericht zwischen Recht und Politik von Prof. Dr. Lerke Osterloh, Richterin am Bundesverfassungsgericht |
Im Grunde sei die Frage nach der Position des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik irreführend: Das Gericht stehe nicht zwischen, sondern in Recht und Politik, so Prof. Osterloh in ihrem Vortrag im Badischen Kunstverein. Die Stellung des Gerichts sei ambivalent und charakterisiert einerseits von typischen Merkmalen eines Organs der Rechtspflege. So habe das Gericht kein Initiativrecht, sondern könne nur über zulässige Rechtsmittel entscheiden. Andererseits sei das Bundesverfassungsgericht auch Verfassungsorgan, seinen Entscheidungen komme in bestimmten Fällen Gesetzeskraft zu. Eine Grenze zwischen Recht und Politik im Aufgabenbereich des Gerichts zu ziehen sei nicht möglich, seine Stellung daher einzigartig. Hieraus rührten regelmäßig Schwierigkeiten, wenn es um die Frage ginge, welcher Institution das Recht zukomme, Leitlinien zur Lösung von Konfliktsituationen zu entwickeln. |
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19.10.2005 19:30 Uhr |
Straftaten im Internet - Neue Herausforderungen für Polizei und Justiz? von Dr. Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof |
Dr. Graf, Richter am Bundesgerichtshof, befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Strafrecht und Internet. In seinem spannenden Vortrag zeigte er die ganze Bandbreite der Erscheinungsformen von ”Internet-Kriminalität” auf. |
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13.09.2005 19:30 Uhr |
Vorgeschichte und Urteil zur Auflösung des Bundestages - Eine kritische Nachbetrachtung von Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, Richter am Bundesverfassungsgerichts a.D. |
Prof. Mahrenholz war schon 1983 mit der Problematik der Vertrauensfrage eines Kanzlers befasst, der kein Vertrauen im Bundestag, sondern einen Grund zu dessen Auflösung suchte. Im Fall Kohl trug er als Richter am Bundesverfassungsgericht die Mehrheitsentscheidung mit, welche dieses Vorgehen für mit Art. 68 des Grundgesetzes vereinbar hielt. Die spannend vorgetragene Wendung in seiner Meinung begann jedoch mit der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts im Fall Schröder. Die Ausführungen der Antragsteller zur Notwendigkeit einer positiven, auf Unterstützung gerichteten Vertrauensfrage hätten ihn überzeugt, so Prof. Mahrenholz in seinem Vortrag. Dem Grundgesetz gehe es angesichts der historischen Erfahrung der Weimarer Republik und der Rechte der Abgeordneten primär um die Stabilität des Bundestages und erst sekundär um die der Bundesregierung. Daher hätten Bundeskanzler und Bundespräsident nicht genügend vorgetragen, um die erforderliche ”Lage der politischen Instabilität” zu begründen. Vor diesem Hintergrund sei der von der Senatsmehrheit abweichenden Meinung des Verfassungsrichters Prof. Jentsch zuzustimmen. Abschließend forderte Prof. Mahrenholz das Recht des Bundestages zur Selbstauflösung mit qualifizierter Mehrheit und die Abschaffung der Vertrauensfrage, weil die Möglichkeit der Rücktrittsdrohung des Kanzlers ausreiche, um Probleme des Vertrauens zu klären. |
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21.06.2005 19:30 Uhr |
Die grundsätzliche Erneuerung des Einkommens- und Körperschaftssteuerrechts: Notwendikgkeit und Realisierungschancen von Prof. Dr. Paul Kirchhof, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. |
Prof. Kirchhof, einer der fundiertesten Kenner und zugleich schärfsten Kritiker des deutschen Steuerrechtssystems, stellte den von ihm maßgeblich entwickelten Karlsruher Entwurf zur Reform des Einkommenssteuergesetzes und die darauf aufbauenden Arbeiten seiner Heidelberger Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch vor. Die sich anschließende, lebhafte Diskussion betraf neben den aktuellen Realisierungschancen des vorgestellten Modells insbesondere die Auswirkungen des Europarechts, hier vor allem die Schlussanträge des Generalanwaltes Poiares Maduro vom 7. April 2005 in der Rechtssache C-446/03, Marks & Spencer. |
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26.04.2005 19:00 Uhr |
Töten erlaubt, Foltern verboten? - Menschenrechte in Not von ZAR — Junge Juristen Karlsruhe e.V. |
Anlass der ersten Podiumsdiskussion im Rahmen der Karlsruhe Kolloquien war die nicht nur in der juristischen Welt, sondern allgemein entflammte Diskussion über die Frage, ob der Staat zum Schutz des Lebens Einzelner Gewalt gegen Täter, möglicherweise gar gegen Unbeteiligte anwenden darf. Beispiele für die praktische Relevanz dieser Fragestellung sind der ”Folter-Prozess” gegen den Frankfurter Polizeipräsidenten Daschner und die Diskussion über militärische oder polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten im Luftverkehr im Falle von Flugzeugentführungen. Es diskutierten: ● Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht ● Prof. Dr. Ulrich Goll, Justizminister des Landes Baden-Württemberg ● Prof. Dr. Erhard Denninger, em. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität, Frankfurt am Main ● Prof. Dr. Volker Erb, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz ● PD Dr. Jörg Kinzig, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br. Moderation: Dietmar Hipp, Der Spiegel / Junge Juristen Karlsruhe e.V. Die Veranstaltung fand im Bürgersaal im Rathaus am Marktplatz statt. |
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17.02.2005 19:30 Uhr |
Die modernen Vertragstypen und das BGB von Prof. Dr. Michael Bartsch, Rechtsanwalt in Karlsruhe |
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt seit mittlerweile 105 Jahren. Es sei bereits bei seiner Einführung veraltet gewesen und sei auch heute - trotz mancher Reform - nicht geeignet, die wichtigsten wirtschaftlichen Austauschverhältnisse sinngerecht abzubilden, befindet Prof. Dr. Bartsch. Ausgehend von Methoden der Informatik, entwickelte er in seinem Vortrag einen ”modularen Ansatz”, mit dem Rechtsnormen neu beurteilt werden sollen. |
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07.12.2004 19:30 Uhr |
Das Prinzip Nachhaltigkeit - Freiheit und Gerechtigkeit in der Welt und zwischen den Generationen von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., Universität Bremen |
Auch zukünftige Generationen von Menschen haben bereits heute einklagbare Grundrechte - so die These von Prof. Felix Ekardt. Allerdings werden die Interessen nachfolgender Generationen heute zu wenig berücksichtigt. Wenn unsere Nachkommen die Freiheiten genießen wollen, die wir selbst für unverzichtbar halten, müssen ihre Interessen als ”Vorwirkungen” auf künftige Rechtspositionen bereits heute unsere Entscheidungen beeinflussen. |
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05.10.2004 |
Neue Entwicklungen im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht von Prof. Dr. Jochen Glöckner, Universität Konstanz |
Vortrag |
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17.06.2004 |
Wie weit reicht das Verfassungsrecht in die Humangenetik? von Prof. Dr. Reiner Wahl, Universität Freiburg i. Br. |
Vortrag |
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01.04.2004 |
200 Jahre Code Civil - Ein europäisches Kulturdenkmal von Prof. Dr. Dr. Norbert Gross, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof |
Vortrag |
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10.02.2004 |
Rechtsfragen der Sterbehilfe von Prof. Dr. Achim Krämer, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof |
Vortrag |
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04.12.2003 19:30 Uhr |
Der EFTA-Gerichtshof - der ”kleine Bruder” des EuGH von Prof. Dr. Carl Baudenbacher |
Neben dem auch unter deutschen Juristen weithin bekannten EuGH residiert ein zweites europäisches Gericht auf Luxemburg-Kirchberg: Der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone oder kurz EFTA-Court. Dessen Präsident, Prof. Dr. Carl Baudenbacher, referierte bei den Karlsruher Kolloquien über die weltweit einzigartige Situation, die das EWR-Abkommen in Bezug auf die Koordinierung der Gerichte in den homogenen Rechtsordnungen der EU und EFTA/EWR schafft. Dabei wurde deutlich, dass sich aus der ursprünglich als Einbahnstrasse konzipierten Befolgungspflicht des EFTA-Gerichtshofs ein echter judizieller Dialog entwickelt hat, in dem der „kleine Bruder” dem grossen in wichtigen Bereichen voranging und ihm dabei wesentliche Impulse geben konnte. |
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11.02.2003 19:30 Uhr |
Strafen im Alltag. Strafen im Staat. von Prof. Dr. Dr. h.c. Hassemer |
Vortrag |
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08.10.2002 19:30 Uhr |
Parteiendemokratie - Anspruch und Wirklichkeit von Prof. Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier, Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz |
Vortrag |
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04.06.2002 19:30 Uhr |
Voraussetzungen der Freiheit informationalen Handelns von Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem |
Vortrag |
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20.03.2002 16:00 Uhr |
Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal? von Dr. Christian Kirchberg |
Vortrag |
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25.10.2001 |
Vorrang der Verfassung von Prof. Dr. Jutta Limbach, Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes |
Vortrag |
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11.09.2001 |
Geld, Sport und Recht von Prof. Dr. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht |
Vortrag |
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15.03.2001 |
Internet und Geistiges Eigentum von Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Richter am Bundesgerichtshof |
Prof. Bornkamm stellte in seinem Vortrag die Kritik an einer Regulierung des Internets durch private Schutzrechte in einen größeren Zusammenhang. Er verglich dazu die Situation beim Aufkommen des Rundfunks, dessen technische Möglichkeiten damals noch nicht in den urheberrechtlichen Gesetzesvorschriften erfasst waren, mit den heute ebenfalls neuen Möglichkeiten eines Austausches geschützter Inhalte über das Internet. Es sei für das geistige Eigentum und für die geistigen Schutzrechte nichts besonderes, dass sie sich immer wieder verteidigen müssten. Heute sei ihre Schutzbedürftigkeit jedoch weitgehend anerkannt. Abschließend ging Prof. Bornkamm auf die Frage ein, in welcher Weise das dem geistigen Eigentum gegenüberstehende Interesse an uneingeschränkter Äußerungsfreiheit und an umfassender Information berücksichtigt werden könne. Hierzu verwies er auf einige Konfliktfälle in den USA und gab eine Einschätzung dazu ab, wie diese nach deutschem Recht zu beurteilen wären. |
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28.11.2000 |
Eine Verfassung für Europa von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht |
Vortrag |
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21.09.2000 |
Die Europäische Grundrechtscharta von Prof. Dr. Günter Hirsch, Präsident des Bundesgerichtshofes |
Nach anfänglichem Zögern hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus den Grundfreiheiten des Vertrages, den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und aus der Menschenrechtskonvention Europäische Grundrechte abgeleitet. Hintergrund dieser Entwicklung war die Erkenntnis, dass eine Rechtsordnung, die den Bürgern Rechte verleiht und Pflichten auferlegt, nur dann allgemeine Geltung und Akzeptanz beanspruchen kann, wenn sie mit ”grundrechtlichen Leitplanken” versehen ist. Prof. Dr. Günter Hirsch, von 1994 bis 2000 selbst Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, ging in seinem Vortrag unter dem Schlagwort ”Grundrechtspluralismus” auf das Verhältnis der ”Europäischen” Grundrechte zu den Grundrechtsordnungen der Mitgliedstaaten und auf die Funktionen eines Grundrechtskataloges ein. Er plädierte dafür, einen zukunftsorientierten und wegbereitenden Katalog der Grundwerte zu schaffen, der Europa politisch, kulturell und ethisch verbinden solle. |