Urheberrecht (Wintersemester 2008)
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Beschreibung
Das Urheberrecht stellt in der digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft den Rechtsrahmen für die Schaffung, Verbreitung und Nutzung des Rohstoffs Information dar, soweit dieser die Form geschützter Werke und Leistungen annimmt. Das Urheberrecht regelt das Verhältnis zwischen Schöpfer und Werkvermittler, den Wettbewerb der Verleger und Produzenten untereinander und es bestimmt darüber hinaus, wie Nutzer mit fremden geschützten Werken und Leistungen umgehen dürfen. Angesichts der grenzüberschreitenden Vernetzung gerät das nationale Recht im Zuge der Globalisierung dabei zunehmend unter den Einfluss des europäischen und des internationalen Rechts. - Die Vorlesung führt in die Grundlagen des Urheberrechts ein, erläutert die Herausforderungen der digitalen Kommunikationstechnologien, diskutiert die Frage nach dem Zweck der Gewährung starker Ausschließlichkeitsrechte und stellt neuere Ansätze von Open Content und Copyleft vor. Die Vorlesung ist Teil des Masterstudiengangs bzw. des Diplomstudiengangs (Hauptstudium) Informationswirtschaft sowie der Wahlfächer Recht anderer Fachrichtungen. |
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