Privatrechtliche Übung (Wintersemester 2008)
|
|
Beschreibung
Prüfungsart: Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form schriftlicher Prüfungen (Klausuren) im Umfang von je 90 min. nach § 4, Abs. 2 Nr. 3 der Prüfungsordnung für Informationswirtschaft. Angeboten werden insgesamt 5 Klausuren, von denen die Studenten mindestens 2 Klausuren bestehen müssen. Sind mehr als 2 Klausuren bestanden, so werden die beiden Klausuren mit den besten Noten für den benoteten Schein gewertet. ACHTUNG! Anmeldung zu den Klausuren bitte mit der Selbstbedienungsfunktion vornehmen. Lernziele: Ziel der Übung ist die vertiefende Einübung der Fallösungstechnik (Anspruchsaufbau, Gutachtenstil). Zugleich wird das rechtliche Grundlagenwissen, das die Studenten im Rahmen der Vorlesungen \”BGB für Fortgeschrittene\” und \”Handels- und Gesellschaftsrecht\” erworben haben, wiederholt und vertieft und im Rahmen der Klausuren abgeprüft. Auf diese Weise sollen die Studenten die Befähigung erwerben, juristische Problemfälle der Praxis mit juristischen Mitteln methodisch sauber zu lösen. Inhalt: In 5 Übungsterminen wird der Stoff der Veranstaltungen \”BGB für Fortgeschrittene\” und \”Handels- und Gesellschaftsrecht\” wiederholt und die juristische Fallösungsmethode vertiefend eingeübt. Weiterhin werden im Rahmen der Übung 5 Klausuren geschrieben, die sich über den gesamten bisher im Privatrecht erlernten Stoff erstrecken. Weitere Termine sind für die Klaussurrückgabe und die Besprechungen der einzelnen Klausuren reserviert. |
|||